Wer wir sind
Der Verein UN-Konventionell e.V. ist ein Zusammenschluss von Werkstätten, anderen Einrichtungen und Einzelpersonen. Er will die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben verbessern.
Dazu haben die Initiatoren 2010 das bundesweite Netzwerk für Sozialraum-Arbeit e.V. gegründet. Die Vereinsmitglieder unterstützen aktiv die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Vereinsarbeit ist verbandsübergreifend angelegt
Was wir wollen
In der Vereinssatzung sind folgende Ziele festgelegt:
- Die Entwicklung eines sozialraumorientierten Konzepts zur Inklusion von Menschen mit Behinderung - einschließlich des erforderlichen methodischen Instrumentariums.
- Die Festlegung von Qualitätsstandards.
- Der Aufbau einer Kommunikationsstruktur unter den Netzwerkpartnern_innen.
- Die Durchführung von Modellprojekten.
- Die Organisation von Fortbildungen.
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement für Teilhabe und Vielfalt.
Unsere Leitlinien
Die Leitlinien des Vereins UN-Konventionell – Netzwerk für Sozialraum-Arbeit e.V. definieren das Ziel, für das der Verein eintritt und die Standards, die für die Umsetzung dieses Ziels gelten sollen.
Die Zielsetzung des Vereins und ihr Bezug zur UN-BRK und zum SGB IX
Der Verein UN-Konventionell e.V. tritt dafür ein, jedem Menschen mit Behinderung einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Er soll sein Wunsch- und Wahlrecht ausüben können und die hierfür notwendige und geeignete Unterstützung erhalten.
Der Verein ist bei der Umsetzung und Ausgestaltung dieses Ziels dem Konzept der Sozialraumorientierung verpflichtet, in dem der Inklusionsgedanke, die sozialräumliche Kooperation und Vernetzung sowie der Wille der Person im Mittelpunkt stehen.
Begründung
Die Zielsetzung basiert auf dem Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er beinhaltet das „gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit“ und führt aus: „Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
Außerdem leitet sich die Zielsetzung ab aus § 1 und § 8 des SGB IX.
§ 1 betrifft die „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“. Er führt in Absatz 1 aus: „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen (…), um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“
§ 8 SGB IX regelt das „Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten“ und bestimmt in Absatz 1, Satz 1: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“ Absatz 3 führt aus: „Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.“
Schließlich stützt sich die Zielsetzung auf § 219 SGB IX. Er definiert „Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen“ und bestimmt in Absatz 1, Satz 3: „Sie (die Werkstatt für behinderte Menschen) fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen.“ Die Zielsetzung des Vereins geht über diese Gesetzesformulierung hinaus. Er tritt nicht nur für eine Förderung von „geeigneten“, also ausgewählten Personen ein, sondern fordert sie gemäß dem Konzept der Sozialraumorientierung für alle, die das wünschen, und setzt sich für eine berufliche Orientierung ein, die eine selbstbestimmte Berufswahl ermöglicht.
Die Standards
Selbstbestimmte Berufswahl
Die Basis für eine Berufswahl von Menschen mit Behinderung ist nach Artikel 27 UN-BRK sowie nach § 1 und 8 SGBIX das Prinzip der Selbstbestimmung. Damit sie eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren Berufsweg treffen können, müssen geeignete Hilfen zur Entscheidungsfindung gewährleistet und vielseitige Erfahrungen mit beruflichen Alternativen möglich sein, vorrangig in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Dadurch werden gleiche Bedingungen gegenüber nichtbehinderten Menschen geschaffen.
Personenorientierung
Jede behinderungsbedingte Unterstützung muss sich am Prinzip der Personenorientierung ausrichten und den Menschen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen.
Eigenverantwortliche Steuerung und Assistenzprinzip
Alle Stadien ihres Berufslebens müssen Menschen mit Behinderung aktiv und eigenverantwortlich steuern können, die Rolle der Fachkräfte ist die von Assistenten.
Selbstgewählte Unterstützung
An allen wichtigen Entscheidungen über ihre berufliche Zukunft kann die Person nach eigener Maßgabe ein persönliches Unterstützersystem beteiligen, um im Sinne der Sozialraumorientierung vielfältige Ressourcen zu nutzen.
Transparenz
Die Personen müssen transparente Informationen über die unterschiedlichen Qualifizierungen, Berufswege und Zugänge zum Arbeitsmarkt erhalten.
Gleicher und freier Zugang
Die Alternativen in den Berufswegen müssen frei wählbar und gleich zugänglich sein.
Bedarfsbezogene Qualifizierung
Die berufliche Qualifizierung muss sich am persönlichen Berufswunsch orientieren, die Berufsausübung ermöglichen und auf den individuellen Bedarf der Person ausgerichtet sein.
Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung
In allen Phasen des Berufslebens muss es die Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung geben, einschließlich der dafür notwendigen Unterstützung und Qualifizierung.
Professionelle fachliche Unterstützung
Die Unterstützung für alle beruflichen Alternativen, von der Werkstatt bis zum Arbeitsmarkt, muss professionellen Kriterien entsprechen und eine optimale Assistenz ermöglichen. Dies beinhaltet eine fachliche Qualifizierung der Unterstützer, ausreichende personelle, zeitliche und sächliche Ressourcen sowie die notwendigen Strukturen und Handlungsspielräume.
Qualitätssicherung
Die beteiligten Institutionen und Dienste legen die für die Zielerreichung notwendigen Prozesse fest bzw. treffen verbindliche Absprachen. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst.
Zusammenarbeit und Vernetzung
Alle an der beruflichen Teilhabe beteiligten Akteure, wie Soziale Dienste, Fachkräfte, Betriebe und Leistungsträger, kooperieren eng und tauschen sich regelmäßig aus.
Unsere Leitlinien und die Erläuterungen der Leitlinien können Sie als PDF herunterladen. Und hier gibt es sie auch in Leichter Sprache.
Was wir bieten
Der Verein bietet seinen Mitgliedern praxisnahe und aktuelle Informationen rund um das Thema Sozialraum-Arbeit. Dazu organisiert er unter anderem Fachtagungen und Fortbildungen.
Er unterstützt den fachlichen Austausch und berät beim Auf- und Ausbau von Angeboten, die auf den Prinzipien der Sozialraumorientierung basieren. Außerdem unterstützt er seine Mitglieder beim Aufbau regionaler und überregionaler Netzwerke und stellt ihnen erprobte Dokumente und Arbeitshilfen zur Sozialraum-Arbeit zur Verfügung. Die Mitglieder erarbeiten gemeinsam Qualitätsstandards im Themenfeld der sozialraumorientierten Arbeit und vertreten ihr satzungsgemäßes Anliegen aktiv gegenüber Politik, Verwaltungen und Verbänden.
Die Geschäftsstelle des Vereins vermittelt seinen Mitgliedern Referenten_innen zu speziellen Themen für Veranstaltungen und Inhouse-Seminare. Außerdem bietet der Verein Beratungen zum Aufbau von Außenarbeitsgruppen an.
Mitglied werden
Werden Sie jetzt Mitglied. Einfach online unseren Mitgliederantrag ausfüllen.
Oder laden Sie sich unseren Mitgliederantrag als PDF Dokument herunter. Füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn per E-Mail oder auf dem Postwege an uns.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Mit Ihrer Mitgliedschaft haben Sie Anspruch auf die Leistungen des Vereins und unterstützen seine Zielsetzungen.
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge:
- Einrichtungen & Unternehmen 300,00 €
- Persönliches Mitglied 60,00 €
- Studenten & sonstige Ermäßigte 30,00 €
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge können wie Spenden von der Steuer abgesetzt werden.
Satzung
Unsere Vereinssatzung in der aktuellen Fassung finden Sie hier.