Logo UN-KONVENTIONELL

Wenn unser Newsletter bei Ihnen nicht richtig dargestellt wird, können Sie ihn auch online lesen.
Sie können unseren Newsletter auch als PDF Dokument zum weiter versenden oder drucken herunterladen.

Berufsorientierung beim Übergang Schule, Ausbildung und Beruf

Die Themen dieses Newsletters
  1. Wege von der Schule in den ersten Arbeitsmarkt
  2. Save the Date: Jahrestagung UN-KONVENTIONELL 2020
  3. Februar 2020: Arbeiten im Sozialraum. Fachtagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe und des Vereins UN-KONVENTIONELL

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in unserem Newsletter haben wir es uns zur Gewohnheit gemacht, Themen der beruflichen Integration aufzugreifen und zu vertiefen. In dieser letzten Ausgabe 2019 schauen wir auf die berufliche Orientierung von jungen Menschen mit Behinderung am Übergang Schule Beruf: Mit der richtigen Unterstützung schaffen zwar immer mehr den Sprung von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie haben es aber weiterhin sehr schwer, einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung in einem Betrieb zu finden. Das gilt vor allem für die leistungsschwächeren Schüler. Nach der Schule führt ihr beruflicher Weg oft automatisch in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Dort verbleiben sie in der Regel bis zum Ende ihres Erwerbslebens. Inklusion kann jedoch nicht auf die Institution Schule beschränkt bleiben. Beim Übergang in die Berufsausbildung sowie im späteren Arbeitsleben ist Inklusion ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Aber welche Art von Unterstützung brauchen die Jugendlichen, damit der Wechsel auf einen betrieblichen Arbeitsplatz oder in eine Ausbildung und Qualifikation gelingt?

Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen, steht als Ziel im Mittelpunkt der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Initiative Inklusion". Viele Bundesländer haben mit unterschiedlichen Programmen im Rahmen von Landesaktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention reagiert. Einige Länder waren hier schon Jahre zuvor unterwegs. Im Folgenden seien einige Initiativen und Beispiele aus aktiven Bundesländern vorgestellt. Vorab: Drei Voraussetzungen für erfolgreiche Übergänge ziehen sich durch alle Projekte:

   1.Eine systematische berufliche Orientierung mit betrieblichen Praktika
       möglichst schon zwei bis drei Jahre vor Ende der Schulzeit
   2. Eine enge persönliche Begleitung beim Übergang in den Betrieb
   3. Eine individuelle Qualifizierung am Arbeitsplatz

Dabei übernehmen die Integrationsfachdienste eine zentrale Funktion, um Schülern eine berufliche Perspektive außerhalb einer Werkstatt zu verschaffen.

11./12. Februar 2020
Lust auf neue Arbeit?
Tagung der Lebenshilfe und des Vereins UN-KONVENTONELL
Alle Informationen

Baden-Württemberg: Aktion 1000 – Perspektive 2020
Baden-Württemberg ist in Sachen Inklusion sehr viel weiter als andere Bundesländer. Seit 2005 ermöglicht das Land vielen Schülern mit einer Werkstattberechtigung berufliche Bildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Schulen, Integrationsämter, Arbeitsagentur, Werkstätten, alle Leistungsträger und -erbringer arbeiten dabei eng vernetzt zusammen und garantieren ein koordiniertes, lebenslanges Förder- und Unterstützungssystem. Diese Kooperation ist bundesweit einzigartig.

Im Mittelpunkt der Aktionen stehen die Menschen mit Behinderungen sowie ihr persönliches Umfeld. Deshalb spielen individuelle Berufswegekonferenzen und das sogenannte Kompetenzinventar eine zentrale Rolle. Im Kern hat jeder Schüler das Recht, mit Hilfe der Schule, der Berufsberatung und des Integrationsfachdienstes, seine berufliche Perspektive früh zu planen und zu erproben.

Menschen mit schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen sollen erst gar nicht in die Werkstatt,sondern zumindest Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sammeln. Mit Aktion 1000, 1000 plus und aktuell mit der Perspektive 2020 hat sich Baden-Württemberg 2005 aufgemacht, berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Aus den Förderschulen gehen inzwischen nur noch etwa die Hälfte in eine WfbM. Das ist deutlich weniger als im Bundestrend. Die Modellprojekte in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler mit erheblichen intellektuellen Einschränkungen viel mehr Potenzial haben als allgemein angenommen wird und deshalb Alternativen zur WfbM möglich sind. Es war in den 90ern gar nicht anders denkbar, als dass man eine Karriere für geistig behinderte Menschen nach der Schule in der WfbM sah oder für Schwächere in Förder- und Betreuungsgruppen. Projektziel ist es, sozialräumlich ein komplettes Unterstützungssystem zu organisieren. (Vgl. B. Deusch, KLARER KURS 04/13)

Also mehr Verantwortung der Schule und einer ganzen Region. Stadt- und Landkreise, Eingliederungshilfeträger, die Arbeitsagentur und Einrichtungen sollten gemeinsam eine dauerhafte Verantwortung entwickeln, als Alternative zu einer Vollversorgung in Werkstatt und Wohnheim. Berufswegekonferenzen wurden entwickelt, erprobt und sind mittlerweile Standardinstrumente. Es wurden neben der Berufswegekonferenz die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) geschaffen, ein Gemeinschaftsangebot von Sonderschulen und berufsbildenden Schulen. Bis zu drei Tage in der Woche erproben Schüler verschiedene Tätigkeiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Daran schließt die "Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt (KoBV) an, eine spezielle berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für junge Menschen mit intellektuellen Einschränkungen. Sie wurde nach dem Vorbild der dualen Ausbildung mit drei Tagen Erprobung im Betrieb und zwei Tagen berufsbezogenem Unterricht an der Berufsschule konzipiert. Dabei werden sie – wie in der BVE – durchgehend vom Integrationsfachdienst begleitet und unterstützt.

Der wichtigste Partner war die Kultusverwaltung. Sie hat es zur schulischen Pflichtaufgabe erklärt, Menschen mit erheblichen Funktionseinschränkungen systematisch und individuell aufs Arbeitsleben vorzubereiten. Dafür wurde sogar der Bildungsplan für die Förderschulen umgeschrieben und in Berufsschulen die systematische Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Berufsleben vorangetrieben.

Der Betrieb bekommt die Zusage einer Lohnkosten-Förderung, unter Umständen über viele Jahre. Dabei übernehmen das Integrationsamt und der Träger der Eingliederungshilfe einen Teil der Kosten. Außerdem wird der Arbeitgeber nie alleine gelassen. Der Integrationsfachdienst bleibt als Ansprechpartner präsent und unterstützt auch dort regelmäßig, wo Arbeitgeber und -nehmer bestens zurechtkommen. Das kann sich plötzlich ändern, etwa weil ein Anleiter wechselt oder sich die Arbeitsanforderungen ändern. Jobcoachs müssen dann die Situationen genau analysieren und die notwendige Anpassung an neue Anforderungen ermöglichen. Gegebenenfalls wird auch ein neues Arbeitsverhältnis angebahnt. Der besondere Kündigungsschutz ist keine Barriere, wenn eine Beschäftigungssituation für alle Beteiligten zur Belastung wird.

Ein inklusives Unterstützungssystem am Übergang
Die Werkstätten sind als Partner im Jobcoaching bei der KoBV beteiligt, sie coachen auch zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen. Möglich ist ebenso Teilzeitarbeit in Werkstätten. Etwa in der Form, dass jemand zwei Tage in einem Industrieunternehmen arbeitet und drei Tage in der Werkstatt oder für jeweils neun Monate in einem Hotel angestellt ist und regelmäßig über den Winter in der WfbM arbeitet. Die Werkstatt der Zukunft ist offen und durchlässig. Schon heute sind viele gleichzeitig Träger von Integrationsunternehmen, haben ausgelagerte Arbeitsgruppen, ausgelagerte individuelle Arbeit, machen Jobcoaching im KoBV, sind in Unterstützter Beschäftigung unterwegs und arbeiten intensiv mit den IFD zusammen. Inzwischen sind so die unterschiedlichsten Erwerbsbiografien möglich.

Standardisierung von Unterstützungsmaßnahmen überwinden
Erkenntnisse aus den Projekten in Baden- Württemberg sind, dass die übergangsbezogenen Unterstützungsinstanzen von standardisierten Angeboten abrücken und die individuellen Bedarfe der Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt werden. Insbesondere sind dialogische Angebote für Jugendliche in frühen Phasen der beruflichen Orientierung von Interesse, die deren berufliche Neigungen und Wünsche berücksichtigen. Im späteren Übergangsverlauf kommt es ebenfalls auf Maßnahmen an, die den persönlichen Voraussetzungen und Erwartungen Rechnung tragen.

11./12. Februar 2020
Lust auf neue Arbeit?
Tagung der Lebenshilfe und des Vereins UN-KONVENTONELL
Alle Informationen

Bayern
Übergang Förderschule-Beruf

Mit der Gesamtmaßnahme "Übergang Förderschule-Beruf" sollen für die Schülerinnen und Schüler aus den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" neue Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Ausgewählte Schüler können im Anschluss an die erweiterte vertiefte Berufsorientierung in die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" münden. Eine Zuweisung erfolgt durch die jeweilige Agentur für Arbeit. Inhaltlich entspricht die Arbeit den Aufgaben der regulären Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" nach § 38a SGB IX, wobei es vom Ablauf und der Organisation Abweichungen gibt.

Brandenburg
Übergang Schule-Beruf

Das Modellprojekt "Übergang Schule-Beruf" bietet für Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen ein vertieftes und individuelles Berufsorientierungsverfahren an.

Nordrhein-Westfalen
Schule trifft Arbeitswelt (STAR)

"STAR" - Schule trifft Arbeitswelt ist ein Baustein von "KAoA" -"Kein Abschluss ohne Anschluss" – das Übergangssystem von der Schule in den Beruf in NRW. Die Berufsorientierung aller Schülerinnen und Schüler ist in NRW mit Beginn des achten Schuljahres bzw. des drittletzten Schulbesuchsjahres systematisiert und standardisiert.

Die beiden Landschaftsverbände LWL und LVR haben die Integrationsfachdienste (IFD) in ganz NRW beauftragt, KAoA-STAR vor Ort umzusetzen. Der Ansatz von KAoA-STAR – eine Kombination aus individueller Unterstützung durch die IFD und die strukturelle Arbeit vor Ort – findet Einsatz in der Praxis. Die Koordinierungsstelle KAoA-STAR steht im regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Koordinierungsstellen, die für die Implementierung der Standardelemente im Rahmen des Landesprogrammes Sorge tragen.

Werkstätten Haus Hall im westfälischen Gescher
Ungewöhnlich, dass eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung bereits frühzeitig in der Förderschule präsent ist, die Wünsche der Schüler eruiert und sie in Schulpraktika auch in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts schon Alternativen erfahren lässt. Konsequent an den individuellen Interessen und Fähigkeiten ausgerichtet, begleitet die Einrichtung die jungen Menschen auf ihrem beruflichen Weg bis zu Werker- und Vollausbildungen. Im Idealfall bedeutet das Berufswegeplanung, dann betriebsintegrierter Berufsbildungsbereich (BBB), Übernahme auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung und schließlich Vermittlung.

Sachsen
Eine Förderschule vermittelt Schüler über Langzeitpraktika in den ersten Arbeitsmarkt

Kernpunkte der Berufsorientierung und Vermittlungsbemühungen der Johann Amos Comenius Förderschule der Herrnhuter Diakonie sind die Schaffung einer Werkstufen-Arbeitstrainingsklasse (W-AT) im dritten Werkstufenjahr mit Langzeitpraktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts, die frühzeitige Einbindung von Integrationsfachdienst und Arbeitsagentur und die Öffnung der Schule in die Region. Von den sieben Schülern einer W-AT verlässt im Durchschnitt ein Absolvent die Schule mit einem regulären Arbeitsvertrag in der Tasche. Und die, die es nicht im ersten Anlauf auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, können dank gutem Netzwerk die WfbM als Sprungbrett nutzen: Sie qualifizieren sich weiter im betriebsintegrierten Berufsbildungsbereich einer nahegelegenen Werkstatt oder auf einen WfbM-Außenarbeitsplatz mit der Option zum Wechsel in sozialversicherungspflichtige Arbeit. Die Einrichtung der W-AT funktioniert ohne weitere Personalstellen. Die Berufswegeplanung leistet ein Unterstützerkreis, an dem neben dem Schüler selbst der IFD, der Reha-Berater der Arbeitsagentur, die Lehrer, die Eltern und der Praktikumsgeber beteiligt sind.

Sachsen- Anhalt
Auch das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Rahmen eines Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, den Weg in eine inklusive Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen zu begleiten.

Ein Handlungsfeld betrifft die Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern. In Sachsen-Anhalt wurde 2010 ein Konzept für ein Landesmodellprojekt zur "Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf" erstellt. Es verfolgte das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu schaffen, sie an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, eine berufliche Qualifikation unter arbeitsmarktnahen Bedingungen zu erwerben und so echte berufliche Alternativen zur dauerhaften Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Viele geistig, körperlich und/oder sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler der letzten drei Schulbesuchsjahre der Förderschulen bzw. aus integrativem Unterricht sind als geeignet für eine besondere berufliche Orientierung im Rahmen der Initiative Inklusion identifiziert worden. Etliche von ihnen werden in Einzelfallbetreuung des Integrationsfachdienstes unterstützt. In verschiedenen Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt können die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Potenziale kennenlernen und feststellen, ob sie sich eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gleich im Anschluss an die Schule vorstellen können. Sofern der Wunsch und die vorhandenen Potenziale übereinstimmen, kann auch eine Ausbildung in einer geeigneten Bildungseinrichtung vermittelt werden.

Niedersachsen
In Niedersachsen besteht derzeit kein landesweites Übergangsangebot für Förderschüler wie beispielsweise in Baden Württemberg. Die Verantwortung wird den Kultusbehörden zugesprochen. Hier werden beispielsweise in Braunschweig mit Unterstützung des betrieblichen Netzwerkes des Fachdienst Betriebliche Integration der Lebenshilfe betriebsintegrierte Praktika schon ab der 9. Klasse angebahnt. Die örtlichen Reha- Beraterinnen und -Berater der Arbeitsagentur sind in die Berufs-und Ausbildungsberatung eingebunden.

Die Lebenshilfe Braunschweig hat 2018 das Projekt "Berufliche Orientierung" mit Mitteln der Aktion Mensch starten können: Gewollt ist die Unterstützung der beruflichen Orientierung von jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Projekt hat zur Aufgabe, dem genannten Personenkreis realistische Chancen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen und zur Umsetzung beizutragen. Eine der Voraussetzungen für den nachhaltigen Einstieg in den allgemeinen Ausbildungsmarkt ist es hier, dass die jungen Menschen die eigenen Stärken und Ressourcen kennen und diese mit den konkreten Anforderungen des jeweiligen Berufs in Verbindung setzen. Zur Unterstützung dieses Prozesses werden in dem Projekt Potenzialanalyseverfahren wie Berufsinteressentest und IDA-Test ("Instrumentarium zur Diagnose von Arbeitsfähigkeiten") eingesetzt. Dabei werden die Bereiche der kognitiven, sozialen und psychomotorischen Fähigkeiten sowie verschiedene Qualitäten der Arbeitsausführung und der Beherrschung von Kulturtechniken und Kommunikation erfasst. Daran anschließend erfolgt die Berufsfelderkundung, die den jungen Menschen die Möglichkeit gibt, das ausgewählte Berufsfeld stundenweise zu erkunden und zu erleben. Es folgt eine Berufsfelderprobung durch Praktika. Durch angebotene Video-Bewerbungen können sich die Betriebe einen wesentlich besseren Eindruck von den potenziellen Kandidaten machen und die Bearbeitungszeit pro Bewerbung deutlich reduzieren. Ziel ist es, mit den Schulen ein Modell zu entwickeln bzw. umzusetzen, das die Berufsorientierungskonzepte der Schulen ergänzt und den Schülern eine praxisnahe berufliche Orientierung bietet. Der Einstieg in den Ausbildungsmarkt ist gleichzeitig über eine sogenannte Fachpraktikerausbildung denkbar.Eine weitere Möglichkeit besteht im Absolvieren einer berufsvorbereitenden Reha-Maßnahme. Eine sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) ermöglicht einen Einstieg in den allgemeinem Ausbildungsmarkt. Bei dieser Einstiegsqualifizierung vermittelt der Betrieb fachspezifische, in sich geschlossene Lerneinheiten (Module). Der Betrieb erhält einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsabgaben. Es wird eine Praktikumsvergütung für die Dauer einer EQ (6 bis 12 Monate) gezahlt. Ein Ausbildungsverhältnis kann durch diesen Prozess initiiert werden. Durch die umfänglichen Förderprogramme für den Übergang Schule/ Beruf können diese Projekte gerade in Bundesländern, die keine oder wenige inklusive, berufsfördernde Möglichkeiten vorhalten, sinnvoll sein.

Inklusionsberatung bei den Kammern
In den meisten Bundesländern bieten verschiedene Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern im Rahmen von Projekten Inklusionsberatung an. Dazu gehört in der Regel die Beratung der Betriebe zum Thema Ausbildung, Praktikum, Übergang Schule Beruf von jungen Menschen mit Behinderung.

Fazit
Es gilt, Jugendlichen mit Handicap Orientierung in einer zunehmend komplexen Angebotsvielfalt zu bieten. Ein Job für alle Unterstützungsinstanzen! Weg vom Reha-Maßnahme-Dschungel. Fachkräfte der Schulsozialarbeit sollten ihre berufsorientierenden Angebote ausweiten. Platzieren und Qualifizieren. Ausprobieren. Gut begleiten.

Viele Schüler sehen sich heute vielfach fremdbestimmten und standardisierten Profiling-Verfahren und der Zuteilung zu vakanten Bildungsmaßnahmen ausgesetzt. Der direkte Weg von der Förderschule in einen Ausbildungsbetrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes scheint für Schüler schwer möglich. Zu viele Schüler scheitern an den Schnittstellen der Sozial- und Bildungssysteme. Im Sinne eines inklusiven Ausbildungs-und Arbeitsmarktes muss der Übergang Schule Beruf so ausgestaltet sein, dass sich die Wunsch- und Wahlfreiheit junger Menschen mit Handicap verbessert. Vielleicht bietet ja das für 2020 geplante "Budget für Ausbildung" hier eine Anreizfunktion für Betriebe, auszubilden und Unterstützersysteme sicherzustellen.

Michael Schumann


Save the Date: Jahrestagung UN-KONVENTIONELL

Mit dem Thema Berufsorientierung und Betriebsintegrierte Berufsbildung befasst sich auch unsere Jahrestagung 2020, die am 26. und 27. Mai 2020 im Tagungshotel Hoffmanns Höfe in Frankfurt am Main stattfindet. Sie trägt den Titel:

Betriebsintegrierte Berufsbildung − das Tor zur Vermittlung.
Wie sie gelingt und was sie bringt.

Den Termin sollten Sie unbedingt vormerken!


Lust auf neue Arbeit!?
Eine Fachtagung der Lebenshilfe und des Vereins UN-Konventionell

Werkstatt kann mehr sein als die Arbeit im Werkstattgebäude. Werkstatt steht zunehmend auch für individuelle und wohnortnahe Arbeitsmöglichkeiten – mittendrin in der Gemeinde. Was diese neue Ausrichtung, manchen nennen es die "Orientierung auf den Sozialraum", für Einrichtungen, Fachpersonal und vor allem für Menschen mit Behinderung bedeutet, damit beschäftigt sich eine Fachtagung am 11. und 12. Februar 2020 in Braunschweig. Sie trägt den Titel: "Lust auf neue Arbeit!? Arbeiten im Sozialraum für alle!" Durchgeführt wird sie von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und dem Verein UN-Konventionell, Netzwerk für Sozialraum-Arbeit e.V. Eingeladen sind Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, Geschäftsführern, Bereichsleitern und Werkstattleitern, Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung und Sozialen Diensten. In zehn Arbeitsgruppen bietet sieden Teilnehmern ermutigende Praxisbeispiele und Hilfen für eine gelingende Integration. Die Themen lautenunter anderem:

  •  Wie gewinnt man Arbeitgeber für Praktika und Festanstellungen?
  •  Welche Rolle spielen Freund*innen, Nachbar*innen und Mitbürger*innen?
  •  Welche neuen Berufsmöglichkeiten ergeben sich für die Beschäftigten?
  •  Wie können auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf profitieren?
  •  Welche neuen Aufgaben kommen auf das Fachpersonal der Werkstätten zu?
  •  Und: Wie ändert man die Struktur einer Werkstatt, wenn sie diesen neuen
     Ansatz umsetzen will?

Im Braunschweiger Mercure-Hotel erwarten die Teilnehmer zwei lebendige, vielfältige und kommunikative Tage. Ein gemeinsames Abendprogramm bietet in lockerer Atmosphäre zusätzliche Gelegenheit zum Austausch.

Die Tagungskosten betragen € 380,00 inkl. Tagesverpflegung; ermäßigter Preis für Menschen mit Behinderung und für Eltern und Angehörige.

Weitere Informationen und Anmeldung auf der Internetpräsenz der Lebenshilfe.


Wir sehen uns, in Braunschweig!


Beste Grüße!
Eine entspannte Vorweihnachtszeit
wünscht UN-Konventionell